Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro
Modellvorhaben rehapro
Den Auftrag des Bundesgesetzgebers, gemäß § 11 SGB IX Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation durchzuführen, setzt das BMAS mit dem Bundesprogramm "Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro" um. Ziel des Bundesprogramms rehapro ist es, durch die Erprobung von innovativen Leistungen und innovativen organisatorischen Maßnahmen Erkenntnisse zu gewinnen, wie die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen noch besser erhalten bzw. wiederhergestellt werden kann. Auch die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation soll weiter verbessert und der Zugang in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe nachhaltig gesenkt werden.
Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind die federführenden Bedarfsträger der Modellprojekte und somit Antragsteller und Ansprechpartner für mögliche Kooperationen bzw. Verbundprojekte.
Zur Umsetzung des Bundesprogramms rehapro stehen insgesamt rund eine Milliarde Euro für insgesamt drei Förderaufrufe zur Verfügung. Die einzelnen Modellprojekte können bis zu fünf Jahre gefördert werden. Mit der Umsetzung der Modellprojekte des ersten Förderaufrufs war 2019 begonnen worden; die des zweiten Förderaufrufs folgten ab 2021. Nachdem der dritte Förderaufruf im Juli 2022 veröffentlicht worden war, sind Anfang 2024 auch hier die ersten Projekte gestartet. Hier werden unter anderem innovative Ansätze der Digitalisierung erprobt, zudem Ansätze zum besseren Zusammenwirken von Sozialleistungsträgern und Betrieben bzw. Arbeitgebern sowie für einen niederschwelligen Zugang zu Prävention und Rehabilitation.
Mit den vielfältigen und über längere Zeit erprobten neuen Ansätzen der rehapro-Modellprojekte sollen zunächst Erkenntnisse zu deren Wirkung gewonnen werden. Für wirksame Modellansätze werden die mögliche Verstetigung sowie die bundesweite Übertragbarkeit geprüft, damit alle Betroffenen profitieren können.