Bundesprogramm rehapro

Projektdarstellung AzfG

Auszeit für Gesundheit


  • 1. Förderaufruf
  • Förderbeginn: 01.02.2020
  • Förderende: 31.01.2025

(Koordinierender) Antragsteller

Kreisausschuss Marburg-Biedenkopf, Fachbereich Integration und Arbeit

Verbundpartner

Jobcenter Waldeck-Frankenberg, Jobcenter Schwalm-Eder

Weitere Projektbeteiligte

Agentur für Arbeit Marburg und Korbach, Universitätsklinikum Gießen Marburg - Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Gesundheitsamt Marburg-Biedenkopf, GSM, St. Elisabeth Verein e.V. Marburg - OIKOS Sozialzentrum, IFD, Kreisverband der Treffpunkte Waldeck-Frankenberg, Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder, Psychosoziales Zentrum Schwalm-Eder Nord

Rechtskreis des Modellprojekts

SGB II

Zielgruppe

  • Menschen mit zu erwartenden oder beginnenden Rehabilitationsbedarfen
  • Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
  • Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen
  • Menschen mit komplexen gesundheitlichen Unterstützungsbedarfen
  • Personen aus der förderfähigen Zielgruppe mit spezifischer Situation in Bezug auf frühzeitige Intervention und/oder Rehabilitation

Zahl der Teilnehmenden

2400

Das Projekt ist in folgenden Bundesländern vertreten

  • Hessen

Förderpolitische Ziele

  • einer chronischen Erkrankung oder drohenden Behinderung vorzubeugen
  • die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen
  • einer drohenden (Teil-) Erwerbsminderung entgegenzuwirken
  • die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu verbessern

Themen des Modellprojekts

  • Zusammenarbeit der Akteure
  • individualisierte Bedarfsorientierung/ Leistungserbringung
  • frühzeitige Intervention

Kurzbeschreibung des Modellprojekts

In den beteiligten Jobcentern Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder und Waldeck-Frankenberg werden Neu- und Bestandskunden zu ihrer Arbeitsfähigkeit nach dem Work-Ability-Index (WAI) befragt. Bei entsprechender Indikation nehmen 2.400 Personen am Projekt teil und schließen eine „Vereinbarung für Gesundheit“. In der sechs monatigen Intensivphase werden Freiräume für gesundheitliche Belange geschaffen. Im „Zentrum für Gesundheit, Prävention und Teilhabe“ bieten Lotsen Beratung, motivieren zur Teilnahme an angebotener niederschwelliger Gesundheitsförderung, schaffen Zugänge zu den richtigen Ansprechpartnern und initiieren notwendige Diagnosen. Auch in der maximal 12-monatigen Stabilisierungsphase wirken Vertreter der Jobcenter, der Arbeitsagenturen, Handwerkskammern, Rententräger und Beratungsstellen koordiniert zusammen und organisieren neben der Weiterführung der Gesundheitstrainings Vermittlung in Arbeit. Nach Arbeitsaufnahme (Sicherungsphase – maximal 6 Monate) können Teilnehmende Beratung und Coaching weiterhin nutzen. Ein an den WAI angepasstes Gesundheitsbudget, eine regionale Mobilitätskarte und die Förderung sozialer Kontakte verbessern die Rahmenbedingungen der Teilnehmenden zur Erreichung der förderpolitischen Ziele „Prävention vor Reha – Reha vor Rente“. Das Gütesiegel „Zeit für Gesundheit“ für Arbeitsmarkt-Maßnahmen der Jobcenter und Agenturen und die Schulung der Beratungsfachkräfte zu Methoden langfristiger Verhaltensänderung (u.a. Zürcher Ressourcen Modell) schaffen hohe Standards und sichern bei erneutem Leistungsbezug der Kunden bereits erzielte Fortschritte. Die maximale Teilnahmedauer beträgt 24 Monate pro Teilnehmendem.

Was ist das Innovative an dem Projekt?

Die Erhebung der Erwerbsfähigkeit der SGB II Antragsstellenden wird mit Hilfe des WAI systematisiert. Für Projektteilnehmende ist die Erhebung Zugangsvoraussetzung. Der Fokus der Förderung und Beratungsarbeit ist phasenabhängig. Anfänglich liegt der Fokus auf der Gesundheitsberatung und Verbesserung der Erwerbsfähigkeit. In Phase 2 und 3 gewinnt die Vermittlung in Arbeit wieder an Bedeutung.

Kontakt

Fachbereich Integration und Arbeit, Dr. Pia Hoppe
Lahnstr. 16, 35091 Cölbe
E-Mail: hoppep@marburg-biedenkopf.de

Hinweis zur Haftung

Bei den Projektbeschreibungen handelt es sich um Selbstdarstellungen, die vom koordinierenden Antragstellenden eingereicht wurden. Für die Inhalte der Projektbeschreibungen sind die Antragstellenden verantwortlich.