Projektdarstellung Wabe-Net
Überwindung der Arbeitslosigkeit durch vernetzte Bedarfsermittlung und Leistungserbringung - Ein kooperatives Verbundprojekt in Rheinland-Pfalz und im Saarland
- 1. Förderaufruf
- Förderbeginn: 01.01.2020
- Förderende: 31.12.2024
(Koordinierender) Antragsteller
DRV Rheinland-Pfalz
Verbundpartner
DRV Saarland
Weitere Projektbeteiligte
23 Jobcenter und 6 Agenturen für Arbeit in Rheinland-Pfalz und im Saarland; Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Rechtskreis des Modellprojekts
SGB VI
Zielgruppe
- Menschen mit komplexen gesundheitlichen Unterstützungsbedarfen
Zahl der Teilnehmenden
1100
Das Projekt ist in folgenden Bundesländern vertreten
Förderpolitische Ziele
- die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu verbessern
Themen des Modellprojekts
- Zusammenarbeit der Akteure
- individualisierte Bedarfsorientierung/
Leistungserbringung
Kurzbeschreibung des Modellprojekts
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden von der DRV erbracht, um die Erwerbsfähigkeit der Versicherten zu erhalten oder wieder herzustellen. Die DRV kennt also lediglich ein Vermittlungshemmnis, nämlich die Behinderung im Sinne des SGB IX. Das SGB III sowie das SGB II kennen mehrere Arten von Vermittlungshemmnissen, zu deren Überwindung spezielle Leistungen vorgehalten werden. Das Leistungsverbot nach § 22 Abs. 2 SGB III führt in der Praxis dazu, dass die Vermittlungshilfen der SGB II- und SGB III-Träger für die Überwindung der Arbeitslosigkeit für arbeitssuchende Rehabilitanden und Rehabilitandinnen der Rentenversicherung nicht erreichbar sind.
Das Projekt wendet sich daher an arbeitslose/arbeitsuchende Rehabilitanden und Rehabilitandinnen der DRV Rheinland-Pfalz und der DRV Saarland mit multiplen Vermittlungshemmnissen, die sich gleichzeitig in einem Betreuungsverhältnis der beteiligten Kooperationspartner befinden (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - LTA und Vermittlung). Durch die Erweiterung des Leistungsportfolios der DRV und den dadurch möglichen Abbau von veränderbaren Vermittlungshemmnissen soll eine verbesserte Reintegration in eine (sozialversicherungspflichtige) Beschäftigung erreicht werden. Hierzu findet im Anschluss an die Fallidentifikation mit Zustimmung des Betroffenen ein trägerübergreifender Informationsaustausch statt. Aus den gemeinsam erhobenen und bewerteten Informationen über den Versicherten wird ein rechtskreisübergreifender Reintegrationsvorschlag in einer individuellen Fallkonferenz abgestimmt und in Absprache mit dem Betroffenen in einem Reintegrationsplan finalisiert. Der Reintegrationsprozess wird kontinuierlich begleitet und bei Bedarf angepasst bis eine erfolgreiche Integration ins Erwerbsleben erzielt wurde oder eine Projektteilnahme von maximal zwei Jahren erreicht wurde.
Was ist das Innovative an dem Projekt?
Durch die rechtskreisübergreifende Bedarfsermittlung und Erweiterung des Leistungsportfolios der DRV um Leistungen der SGB II/III Träger sollen im Rahmen des Projektes zusätzlich zur Behinderung auftretende Vermittlungshemmnisse von arbeitslosen/arbeitssuchenden Versicherten abgebaut und eine individualisierte, zielgerichtete und nachhaltige Reintegration ins Erwerbsleben erreicht werden.
Kontakt
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Abteilung Reha- und Klinikmanagement, Eichendorffstr. 4-6, 67346 Speyer
E-Mail: presse@drv-rlp.de
Internet: https://www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de
Hinweis zur Haftung
Bei den Projektbeschreibungen handelt es sich um Selbstdarstellungen, die vom koordinierenden Antragstellenden eingereicht wurden. Für die Inhalte der Projektbeschreibungen sind die Antragstellenden verantwortlich.